Erfassung der Kreuzkröte
Die Kreuzkröte (Epidalea calamita) gilt auf der Roten Liste Niedersachsens als „stark gefährdet“. Als Pionierart besiedelt sie trockene, warme Landlebensräume mit spärlicher Vegetation. Zu ihren Lebensräumen zählen Heiden, Magerrasen, Ruderalflächen mit Rohböden, Binnendünen oder auch sehr lichte Kiefernwälder auf Flugsand. Heute finden sich derartige Bedingungen fast nur noch in Sekundärlebensräumen wie Bodenabbaugruben (Kies- und Sandgruben sowie Steinbrüchen) und auf Truppenübungsplätzen, welche im niedersächsischen Binnenland zu den wichtigsten Lebensräumen der Kreuzkröte zählen. Zur Fortpflanzung benötigt die Kreuzkröte flache, stark besonnte und sich daher schnell erwärmende Kleinstgewässer wie Tümpel, Pfützen oder wassergefüllte Fahrspuren.
Das letzte Vorkommen der Art in der Region Hannover findet sich im Landschaftsschutzgebiet (LSG) H-S 16 „Kugelfangtrift/Segelfluggelände“. Der ehemalige Truppenübungsplatz ist eine sandgeprägte Offenlandschaft mit Binnendünen, trockenen Sandheiden und Borstgrasrasen. Das Gebiet ist Teil des Integrierten EU LIFE-Projektes „Atlantische Sandlandschaften“ des NLWKN in Niedersachsen, bei dem Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in charakteristischen Biotopen der atlantischen biogeographischen Region umgesetzt werden. In enger Zusammenarbeit mit dem NABU Langenhagen wurden im Jahr 2019 im Rahmen des Projekts erste Pflegemaßnahmen umgesetzt, um die Qualität des Gebiets als Habitat für die dort vorhandenen faunistischen Zielarten, wie die Kreuzkröte, zu entwickeln. Um die Reproduktion der Kreuzkröte und anderer Amphibien in dem Gebiet zu fördern, wurden die vorhanden Gewässer durch Entschlammung, Entnahme des Fischbesatzes sowie durch Entfernung der Ufergehölze wiederhergerichtet. Ergänzend dazu wurden neue Pioniergewässer geschaffen.
Ziel des Projekts der ÖSML ist die Erfassung der Kreuzkrötenpopulation im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes an der Kugelfangtrift. Die Ergebnisse der Kartierung dienen dem Monitoring als Erfolgskontrolle für die 2019 umgesetzten Maßnahmen zur Freistellung der Gewässer.
Dieses Projekt wird durch das Land Niedersachsen gefördert.